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mangels besonderer

См. также в других словарях:

  • Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mitbetrieb — Mitbetrieb, Peagebetrieb (joint working; co exploitation; co esercizio), Gemeinschaftsbetrieb, die Benutzung einer Bahnstrecke oder eines Bahnhofs durch 2 öder mehrere Bahnverwaltungen. Die Bahnstrecke oder der Bahnhof, die Gegenstand des M. sind …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Vertrag von Lissabon — Logo der Regierungskonferenz zum Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13 …   Deutsch Wikipedia

  • Geschichte des italienischen Heeres — Der heutige italienische Staat entstand während des Risorgimento im Jahr 1861 durch die Eingliederung der alten italienischen Staaten in das von den Savoyern regierte Königreich Piemont Sardinien. Der letzte König Piemont Sardiniens, Viktor… …   Deutsch Wikipedia

  • Erfolgsqualifizierter Versuch — Als erfolgsqualifizierten Versuch bezeichnet man eine Straftat, deren Ausübung nur bis zum Versuch gelangt ist, bei der aber bereits eine strafbewehrte Erfolgsqualifikation verwirkt wurde. Bestrafung Nach § 249 StGB ist Raub mit… …   Deutsch Wikipedia

  • Patientenverfügung — Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Sie bezieht sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe und steht meist im… …   Deutsch Wikipedia

  • Handlungsgehilfe — ist, wer in einem Handelsgewerbe (s. d.) zur Leistung kaufmännischer Dienste, d. h. Dienste, zu deren Leistung die Ausbildung in einem Handelsgewerbe gehört, gegen Entgelt (festes Gehalt, Tantieme, Provision) angestellt ist (§ 59 des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Miete [2] — Miete (Mietkontrakt, Miet und Pachtvertrag), der Vertrag, der den Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten (beweglichen oder unbeweglichen) Sache gegen den vereinbarten Mietzins während der Mietzeit zu überlassen. Der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Akzidentālien — (lat., »Zufälligkeiten«) sind Inhaltsbestandteile eines Rechtsgeschäfts, die weder zu seinem Zustandekommen notwendig sind (essentialia, substantialia negotii, wesentliche Erfordernisse), noch mangels besonderer Parteivereinbarung von der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kündigung — (Aufkündigung), die einseitige, empfangsbedürftige Erklärung, ein auf Zeit eingegangenes Rechtsverhältnis auflösen zu wollen. Sie ist nur in gesetzlich oder vertragsmäßig bestimmten Fällen zulässig und muß dem andern Vertragsteile gegenüber… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Ortsgebrauch — (Ortsüblichkeit, Ortsgewohnheit), Rechtssätze, die an einem Orte bezüglich bestimmter Rechtsverhältnisse auf Grund eines Gewohnheitsrechtes in Anwendung kommen. Derartige Ortsgebräuche treten ergänzend da ein, wo das Gesetz keine diesbezüglichen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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